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E-Vignette

2025.03.11 18:29


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E-Vignette

Die elektronische Vignette kann via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden.

Direkter Link zum Webshop: www.e-vignette.ch

E-Vignette & Via Portal

Das Via Portal des BAZG ermöglicht einen schnellen und effizienten Erwerb einer oder mehrerer E-Vignetten für Motorfahrzeuge, Anhänger und Motorräder zur Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen. Der Käufer kann schnell und einfach unter Angabe der Fahrzeugkategorie, des Zulassungslandes sowie des Kontrollschilds die E-Vignette erwerben. Die erhobenen Daten werden in der Schweiz gespeichert. Die Gültigkeit der E-Vignette beginnt mit dem erfolgreichen Kauf und unterscheidet sich in Sachen Gültigkeitsdauer nicht von der Klebevignette (1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres).

Video: Die E-Vignette einfach erklärt

Funktionen der E-Vignette im Via Portal

Gültigkeit prüfen (Öffentlich einsehbar)

Es gibt die Möglichkeit im Via Portal (beispielsweise vor dem Kauf einer E-Vignette) zu überprüfen, ob bereits eine gültige E-Vignette für ein spezifisches Kontrollschild erworben wurde. Dies könnte beispielsweise bei einem Leihfahrzeug nützlich sein. Unter Angabe des Zulassungslandes sowie dem Kontrollschild wird dann überprüft, ob eine gültige E-Vignette besteht.

Achtung: Diese Abfrage kann nur auf E-Vignetten zugreifen, welche beim Kauf als «öffentlich einsehbar» deklariert wurden. Damit Dritte, wie z.B. Personen mit denen Sie ein Fahrzeug teilen, überprüfen können, ob für ein Kontrollschild bereits eine E-Vignette vorhanden ist, wird empfohlen, bei der Registrierung «Öffentlich einsehbar» anzuwählen.

Öffentliche Sichtbarkeit ändern

Es gibt die Möglichkeit im Via Portal, nach dem Kauf einer E-Vignette die öffentliche Sichtbarkeit zu ändern. Navigieren sie hierzu zu dem gewünschten E-Vignetten-Ticket ( Erworbene Tickets ) und bearbeiten sie die Sichtbarkeit ihrer E-Vignette unter dem Punkt «Öffentliche Sichtbarkeit ändern». Diese Funktionen bietet ihnen die Möglichkeit die öffentliche Sichtbarkeit entweder z aktivieren oder zu deaktivieren.

Mit der Aktivierung der Funktion «Öffentlich einsehbar» wird eine Abfrage ( Gültigkeit prüfen (Öffentlich einsehbar )) im Via Portal ermöglicht welche (beispielsweise vor dem Kauf einer E-Vignette) überprüft, ob bereits eine gültige E-Vignette für ein spezifisches Kontrollschild erworben wurde.

Erworbene Tickets

Die erworbenen Tickets werden im Via Portal rechts oben unter dem Icon «Tickets» gespeichert. Diese Funktion steht dem Benutzer nur zur Verfügung, wenn dieser sich über das E-Portal des BAZG angemeldet hat oder der Cache des benutzten Endgerätes seit dem Kauf nicht gelöscht wurde.

Sofern der Cache am Gerät gelöscht wurde, können Tickets von Benutzern, welche ohne Registrierung im e-Portal den Kauf getätigt haben, mittels «+ Importieren» und anschliessender Eingabe der Quittungsnummer (Referenznr. auf PDF) wieder hergestellt werden. Deshalb lohnt es sich, beim Kauf die E-Mail-Adresse anzugeben.

Zahlungsnachweis per E-Mail

Mit der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse beim Zahlungsprozess wird Ihnen der Zahlungsnachweis zusätzlich elektronisch zugestellt. Dies geschieht innerhalb weniger Minuten. Falls Sie die E-Mail nicht in Ihrem Postfach finden, schauen Sie in Ihrem Junk E-Mail Ordner nach und überprüfen Sie Ihre E-Mail Einstellungen.

Kontrollschildwechsel wegen Eingabefehler

Bei inländischen Kontrollschildern kann die Korrektur direkt im Ticket des Webshop (Stiftsymbol Kontrollschild ändern) einmalig vorgenommen werden.

Bei ausländischen Kontrollschildern kann die Korrektur innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf direkt im Ticket des Webshop (Stiftsymbol Kontrollschild ändern) einmalig vorgenommen werden.

Falsche Bindestriche und/oder Leerschläge sind irrelevant und erfordern keine Korrektur.

E-Vignette auf neues Kontrollschild übertragen

Genereller Kontrollschildwechsel

Nein. Nur wenn Fahrzeug und Halter/-in identisch bleiben (bspw. bei Umzug oder Verlust des KS), kann die E-Vignette direkt im Ticket des Webshops (Symbol oben neben Einkaufswagen, danach Stiftsymbol - Kontrollschild ändern bzw. Kontrollschildänderungsantrag erstellen) auf das neue Kontrollschild übertragen werden. Dabei sind zwingend zweckdienliche Unterlagen beizulegen (z.B. alter und neuer Fahrzeugschein).
Im Zusammenhang mit Firmengründungen und -übernahmen sind Kontrollschildwechsel nicht möglich

E-Vignette auf neues Kontrollschild übertragen

Registrierung E-Portal

Das ePortal stellt einen zentralen Zugang zu den verschiedenen Anwendungen der Bundesverwaltung zur Verfügung. Das Via Portal ist auch darüber zu erreichen.

Eine Registrierung im ePortal ermöglicht in Bezug auf das Via Portal eine zentrale Speicherung der Tickets. Dies bedeutet, dass ein Benutzer unabhängig vom lokalen Browser-Cache sowie des benutzten Endgerätes auf seine Tickets jederzeit zugreifen kann und Funktionen wie Kontrollschildwechsel sowie den Versand der Quittung an seine E-Mail-Adresse auf jedem Endgerät initiieren kann.

Anmeldung oder Registrierung im ePortal

Das Erstellen eines Benutzerkonto ist ausreichend; das Einlösen eines Einladungscodes ist nicht notwendig.

Zum ePortal: ePortal (admin.ch)

Weitere Informationen

Weitere Informationen

FAQ E-Vignette

www.e-vignette.ch

www.eportal.admin.ch

Vignette (Autobahngebühren)

Verkaufsanteil von 35 Prozent: Die E-Vignette hat sich 2024 rasch etabliert

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